Global GAP: Anforderungen an die persönliche Hygiene im Gewächshaus

Global GAP hygiene Gewächshaus

Um als Unternehmer im Unterglasanbau die Global GAP-Richtlinien zu erfüllen, müssen Sie Anforderungen in verschiedenen Bereichen erfüllen. Einer davon bezieht sich auf die persönliche Hygiene. Elpress erläutert Ihnen in diesem Blog, welche Maßnahmen Sie in diesem Bereich treffen können.

Die Richtlinien für die Global GAP-Zertifizierung im Unterglasanbau beziehen sich unter anderem auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, den richtigen Umgang mit Düngemitteln, vorbeugende Wartung, Reinigung und persönliche Hygiene.

Zu diesem letzten Punkt müssen Sie eine Hygiene-Anweisung für Ihre Mitarbeiter und die Besucher erstellen, die Ihr Gewächshaus betreten. Diese Anweisungen sollten klar und für jeden gut sichtbar sein, der das Gewächshaus betritt. Es können Piktogramme verwenden werden und bei Bedarf müssen die Anweisungen in mehreren Sprachen gegeben werden.

Persönliche Hygiene

Die Vorschriften für die persönliche Hygiene können in jedem Betrieb unterschiedlich sein, abhängig von der Art der Arbeit und der jeweiligen Hygienepolitik des Betriebs. Im Folgenden finden Sie eine Liste von konkreten Maßnahmen, die Sie treffen können, um die persönliche Hygiene in Ihrem Gewächshaus sicherzustellen. Sie können diese Maßnahmen nach Bedarf anpassen oder erweitern, natürlich ohne dabei die Global GAP-Richtlinien aus den Augen zu verlieren.

Maßnahmen zur Gewährleistung der persönlichen Hygiene nach den Global GAP-Richtlinien

(Anmerkung: Diese Maßnahmen sind ‚nur‘ ein Leitfaden für Ihr eigenes Hygieneprotokoll):

  • Arbeitskleidung und Handschuhe müssen sauber sein und regelmäßig gewaschen oder gewechselt werden.
  • Nach der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln muss die Kleidung gewaschen oder gewechselt werden.
  • Die Hände müssen nach dem Toilettengang und vor dem Beginn der Arbeiten mit flüssiger Seife gewaschen und anschließend getrocknet werden.
  • Lange Haare müssen zusammengebunden werden.
  • Es dürfen kein Schmuck und keine lose hängenden Gegenstände getragen werden.
  • Die Fingernägel der Mitarbeiter müssen kurz und gepflegt sein.
  • Nagellack und künstliche Fingernägel sind nicht erlaubt, es sei denn, es werden Handschuhe getragen.
  • Essen und Trinken sind in den Gewächshäusern nicht erlaubt (mit Ausnahme von Wasser aus Plastikflaschen).
  • Rauchen ist in den Gewächshäusern nicht erlaubt.
  • Infektionskrankheiten und Hauterkrankungen müssen dem Verantwortlichen gemeldet werden.
  • Offene Wunden müssen mit nicht-hautfarbenen, undurchsichtigen Pflastern abgedeckt werden.
  • Bei größeren Wunden an den Händen müssen Handschuhe getragen werden, auch wenn die Wunden mit einem Verband abgedeckt sind.

Hygieneschleuseneinrichtung

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Maarten de Geus

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